AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Limbio Business e.U.
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Limbio Business e.U. (im Folgenden
„Auftragnehmer“) erbringt ihre Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn
nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Diese
AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des
UGB.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige
ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind
nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich
bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall
ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.
Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des
Auftraggebers durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies
die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der
unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge
nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten
kommt, zu ersetzen.
1.5 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend
und unverbindlich.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung
und Mitwirkungspflichten des
Auftraggebers
2.1 Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen,
welche detailliert im Angebot beschrieben werden:
Entwicklung und Umsetzung von Projekten im
Bereich Neurokommunikation.
Beratung und Erstellung von Konzepten zur
Optimierung von Kommunikationsstrategien.
Organisation und Durchführung von Seminaren
und Workshops.
Hirnscan-Marketing: Testung von
Kommunikations- und Werbemitteln mittels
funktioneller Magnetresonanztomographie
(fMRT).
Vortragstätigkeiten: Fachvorträge zu Themen wie
Neurokommunikation, Hirnscan-Marketing und
deren Anwendung in der Praxis.
Umsetzung von klassischen Agenturleistungen:
Grafikdesign & Branding
Drucksortenerstellung
Digital & Web
Content-Erstellung
Strategie & Beratung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich
aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder
einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den
Auftragnehmer, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den
Auftragnehmer. Innerhalb des vom Auftraggeber
vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des
Auftrages Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers.
2.2 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer
zeitgerecht und vollständig alle Informationen und
Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung
der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen
Umständen informieren, die für die Durchführung des
Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst
während der Durchführung des Auftrages bekannt
werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der
dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner
unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich
geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt
werden müssen oder verzögert werden.
2.3 Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die
Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten
Unterlagen (Fotos, Logos, Videomaterial etc.) auf
allfällige Urheber-, Kennzeichen-rechte oder sonstige
Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht
wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der
Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung in
Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber den
Auftragnehmer schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche
Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine
Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen
berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der
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Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen
sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen
und/oder derartige Leistungen zu substituieren
(„Fremdleistung“). Selbstverständlich werden Dritte
immer durch Geheimhaltungsvereinbarungen zur
vertraulichen Auftragsarbeit angehalten.
3.2. Zusätzliche Kosten hierfür werden vorher schriftlich
mit dem Kunden abgestimmt.
4. Termine
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten,
sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur
als annähernd und unverbindlich. Verbindliche
Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom
Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des
Auftragnehmers aus Gründen, die er nicht zu vertreten
hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere
unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht
abwendbare Ereignisse, ruhen die
Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang
des Hindernisses und verlängern sich die Fristen
entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als
zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und der
Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann
der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten,
nachdem er dem Auftragnehmer schriftlich eine
Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese
erfolglos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des
Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind
ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Vorzeitige Auflösung
5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus
wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder
trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter
verzögert wird;
b) der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher
Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14
Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus
diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig
gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten,
verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des
Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren
des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet
noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche
Sicherheit leistet;
d) über das Vermögen des Auftraggebers ein
Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein
Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen
wird oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen
einstellt.
5.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus
wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
der Auftragnehmer fortgesetzt, trotz schriftlicher
Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur
Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche
Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
6. Honorar
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der
Honoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne
Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines
Aufwandes Vorschüsse bzw. Anzahlungen zu verlangen.
6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar
zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der
Auftragnehmer für die erbrachten Leistungen und die
Überlassung der Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar
in der marktüblichen Höhe.
6.3 Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind
unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die
tatsächlichen Kosten, die vom Auftragnehmer schriftlich
veranschlagten, um mehr als 15 % übersteigen, wird der
Auftragnehmer den Auftraggeber auf die höheren
Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom
Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht
binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich
widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere
Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine
Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte
Verständigung nicht erforderlich. Diese
Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom
Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.4 Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus
welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht zur
Ausführung gebracht werden, gebührt dem
Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt. Mit der
Bezahlung des Entgelts erwirbt der Auftraggeber an
bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte;
nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige
Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem
Auftragnehmer zurückzustellen.
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7. Rücktritte und Stornos bei
Seminaranmeldungen und Veranstaltern
7.1. Rücktritte von bereits schriftlich angemeldeten
TeilnehmerInnen oder unterzeichneten
Auftragsbestätigungen von Veranstaltern zu Vorträgen,
Workshops, Seminaren oder anderen
Informationsveranstaltungen, bei denen der
Auftragnehmer gebucht wurde, müssen schriftlich bis
spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung
beim Auftragnehmer eingehen.
7.2. Für die Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr
von 20 % im Falle von Seminargebühren (zzgl. MwSt.)
bzw. 30 % bei Buchungen von Veranstaltern (zzgl. MwSt.)
verrechnet. Geht eine schriftliche Abmeldung eines
Veranstalters erst nach der oben genannten Frist ein
oder erscheint ein Seminar-Teilnehmer/in ohne
Abmeldung nicht zum Kurs, kommt der gesamte Betrag
zur Auszahlung. Für Seminarteilnehmer entfällt diese
Gebühr für den Fall, dass der absagende Teilnehmer/in
einen zahlenden Ersatzteilnehmer/in.
8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne
Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall
besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart
werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung
sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller
Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des
Auftragnehmers.
8.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der
Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe gemäß § 456 UGB (derzeit 8 Prozentpunkte über
dem Basiszinssatz) zu verrechnen. Darüber hinaus hat
der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche, für
eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung
notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Hierzu zählen insbesondere die Kosten zweier
Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie die Kosten
eines mit der Einbringung beauftragten Rechtsanwalts.
Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt
unberührt.
8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers
kann der Auftragnehmer sämtliche, im Rahmen anderer
mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge,
erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig
stellen. Weiters ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet,
weitere Leistungen bis zur Begleichung des
aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die
Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der
Auftragnehmer für den Fall der nicht fristgerechten
Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das
Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch
offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
8.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen
Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers
aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers
wurde vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder
gerichtlich festgestellt.
9. Eigentumsrecht und Urheberrecht
9.1 Alle Leistungen des Auftragnehmers, einschließlich
jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen,
Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen,
Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus,
bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und
Entwurfsoriginale im Eigentum des Auftragnehmers und
können vom Auftragnehmer jederzeit - insbesondere bei
Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt
werden.
9.2 Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für jede
widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese
Nutzung angemessenen Honorars.
10. Kennzeichnung
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen
Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den
Auftragnehmer und allenfalls auf den Urheber
hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein
Entgeltanspruch zusteht.
10.2 Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit
möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers
dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und
insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen
und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende
Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
11. Gewährleistung
11.1 Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich,
jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/
Leistung durch den Auftragnehmer, verdeckte Mängel
innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben,
schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen;
andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall
ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtums-
anfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der
Leistung auf seine rechtliche, insbesondere
wettbewerbs-, marken-, urheber- und
verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der
Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit von
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Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben
oder genehmigt wurden.
12. Haftung und Produkthaftung
12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der
Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden
ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare
oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder
Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs,
Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen
mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.
Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der
Geschädigte zu beweisen.
12.2 Jegliche Haftung des Auftragnehmers für
Ansprüche, die auf Grund der vom Auftragnehmer
erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den
Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich
ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner
Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für
ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit
nicht schadet. Insbesondere haftet der Auftragnehmer
nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des
Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie
für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige
Ansprüche Dritter; der Kunde hat den Auftragnehmer
diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in
sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls
aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des
Auftragnehmers. Schadenersatzanspruche sind der
Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit
einverstanden, dass der Auftragnehmer die vom
Auftraggeber bekannt gegebenen Daten (Name,
Adresse, E-Mail, Daten für Kontoüberweisung) für
Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des
Auftraggebers sowie für eigene Werbezwecke
automationsunterstützt gemäß den Bestimmungen
der DSGVO ermittelt, speichert und verarbeitet. Der
Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm
elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf
zugesendet wird. Weitere Informationen zur
Verarbeitung der Daten, den Rechten der Betroffenen
und den Kontaktmöglichkeiten finden sich in der
Datenschutzerklärung unter [Datenschutzerklärung -
Limbio® Group].
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem
Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem
Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des
Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt,
den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu klagen.
14.2 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles
Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des
internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts
(CISG).